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Erfolg

Richtig verleihen, wie man es tut und wie man selbst nicht darunter leidet

Sich selbst verleihen (Bild: LeseWie.de)„Kannst du mir etwas Geld leihen?“, so eine Frage hat jeder Mensch schon gehört und schon mal etwas, nicht nur Geld, verliehen. Warum nicht, man möchte immer ein guter Mensch, Freund, Arbeitskollege sein und bleiben, in einer Notsituation helfen, und dabei auch nicht gierig aussehen. Doch oft hat es eine andere Seite. Das, was ausgeliehen wurde, bekommt man entweder nicht zurück oder wenn man es bekommt, ist es in einem nicht mehr erkennbaren Zustand. Was kann man machen, um unangenehme Fälle zu vermeiden, was natürlich nicht immer auszuschließen ist?

1. Fragen Sie sich:

- Vertrauen Sie dem Nehmer? Hat der Nehmer die Möglichkeit Ausgeliehenes zurückzugeben oder zu zahlen? Wenn Sie nicht vertrauen, dann lieber sofort „Nein“ sagen, als eine Hoffnung zu geben.

- Haben Sie die Möglichkeit zu verleihen? Schämen Sie sich nicht „Nein“ zu sagen, wenn Sie nicht können. Sie müssen nicht leiden nur wegen der Angst, zum Beispiel, gierig auszusehen.

- Wie viel können Sie geben? Was oder welche Summe ist für Sie „schmerzfrei“? Geben Sie so viel - wie Sie mit Ihrem Seelenfrieden geben können.

- Ob Sie eine Garantie für die Rückgabe haben möchten? Wenn Sie es möchten, dann sagen Sie es jetzt. Zu späterer Zeit ist es oft zu spät irgendwelche Garantie zu bekommen

- Wenn Sie wissen für was Sie ausleihen, werden Sie es nicht danach bereuen, dass Sie verliehen haben? Manchmal ist es gar nicht erwünscht, für bestimmte Sachen, etwas zu verleihen. Zum Beispiel wenn Sie von vorneherein wissen, dass Sie Geld für Alkohol oder Drogen verliehen haben.

- Braucht der Nehmer wirklich das, was er/sie fordert? Ist es vielleicht nur ein Betrug um Sie auszubeuten? Wenn Sie es wissen, dann soll es ein endgültiges „Nein“ sein!

2. Freunde. Wenn es möglich ist, verleihen Sie nicht an Freunde oder Verwandte, sondern schenken Sie es lieber, vielleicht etwas weniger oder kleiner, aber trotzdem verschenken, weil die Freundschaft oft mit Verleihen endet. Wenn Sie doch verleihen, dann rechnen Sie damit, dass Sie es nicht unbedingt rechtzeitig oder zurück bekommen werden.

3. Schamgefühl. Wenn Sie sich von vorneherein absichern (mit Quittung, Dauerauftrag, Verpfändung etc.), dann befreien Sie sich von falschem Schamgefühl, weil Sie sich absichern möchten und es fordern. Wenn Sie möchten, können Sie argumentieren:

- Sie wollen gute Verhältnisse mit dem Schuldner weiter pflegen, falls sich die Zurückgabe oder Rückzahlung verzögert.

- Dass Sie die Sache, Geld etc. selbst bald brauchen.

- Sie können an eigene schlechte Erfahrung mit einem Schuldner appellieren oder ein ähnliches Beispiel nennen.

- Einfach sagen, dass Sie sich so sicherer fühlen.

4. Absichern. Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie sich abgesichert haben, zum Beispiel durch:

- Angefertigtes schriftliches Dokument (Quittung, Bescheinigung), dass Sie etwas verliehen haben, besonders wenn es um etwas Teures oder eine große Geldsumme geht.

- Verpfändung, in dem Sie gegen Verliehenes einen teureren Ersatz fordern, um den Schaden zu begleichen, falls Verliehenes nicht wiedergegeben wird.

- Für verliehenes Geld ist eine monatliche Auszahlung per Dauerauftrag eine Sicherung.

Wenn Sie kein schriftliches Dokument anfertigen oder eine andere Art der Absicherung möchten, dann sichern Sie möglichst die Beweise, dass Sie etwas verliehen haben. Als Beweise können gelten, zum Beispiel:

- Die Zeugen

- Geldüberweisungen, Quittungen, Kassenbelege, Kontoauszüge etc

- Schriftverkehr, Sms, E-Mails, Briefe, etc

5. Termine. Legen Sie die Termine fest, wann Sie Verliehenes zurückhaben möchten. Verschieben Sie nicht die Rückgabe auf „irgendwann“, sondern legen Sie sie gleich fest.

6. Sanktionen. Verabreden Sie vorher, vor dem Verleihen, falls der Rückgabetermin vom Nehmer nicht eingehalten wird, was soll dann passieren, welche Sanktionen oder Handlungen sollen folgen. Das spart Ihnen in der Zukunft Nerven, und schont die Beziehung, wenn doch der Rückgabetermin nicht eingehalten wird.

7. In welcher Form. Besprechen Sie auch gleich in welcher Form Sie Verliehenes zurück bekommen wollen. Ob Sie es wie vorher verliehen haben wollen, oder geteilt, oder das Ganze, oder reicht es Ihnen nur ein Teil davon, was Sie verliehen haben.

8. In welchem Zustand. Manchmal, wenn Sie es etwas Wertvolles, Zerbrechliches, oder Teures verliehen haben, möchten Sie es bestimmt wieder in dem gleichen Zustand zurückbekommen. Fordern Sie es noch vorher, wahrscheinlich kennt der Nehmer keinen Preis des Verliehenen, und um Missverständnisse zu sparen, lieber vorher absprechen.

9. Verleihen. Verleihen Sie, seien Sie vorsichtig, wiegen Sie es ab, aber verleihen Sie. Weil, es kann passieren, dass Sie auch irgendwann mit „nehmen“ dran sind.


 

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